Unternehmerschulungen
für Mitgliedsbetriebe der BGW

Teilnahmeerklärung zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.

Hiermit stimme ich als Unternehmer zu, dass die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 durch den Kooperationspartner der BGW

Büro für Arbeit & Umwelt, Sandkuhlstraße 6, 42853 Remscheid

durchführt wird.
Als Unternehmer verpflichte ich mich zur Teilnahme an der Unternehmerschulung (Motivations- und Informationsmaßnahme) und alle 5 Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme (innerhalb von fünf Jahren).

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme zur alternativen Betreuung kann vom Kooperationspartner sowie vom zu betreuenden Unternehmer mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Jahres schriftlich gekündigt werden.
Der Unternehmer ist dann verpflichtet die BuS-Betreuung über einen anderen Kooperationspartner der BGW bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner zu organisieren.
Sofern der Unternehmer nicht innerhalb der Fünfjahresfrist an einer Fortbildung teilgenommen hat, unterliegt er nach Ablauf dieser Frist mit sofortiger Wirkung der Regelbetreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz

1. Dem Büro für Arbeit & Umwelt ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet,

  • Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu verwenden;
  • Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenzulegen.
  • die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) über die Teilnahme und ggf. Beendigung an der alternativen, bedarfsorientierten Betreuung zu informieren.

2. Das Büro für Arbeit & Umwelt verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). „Verantwortlicher“ i.S. der DSGVO ist das Büro für Arbeit & Umwelt. Kontaktdaten Datenschutz: datenschutz@bau-rs.de Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu kaufmännischen Aufbewahrungspflichten. Abhängig von der Dienstleistung werden Dokumentations- und Ergebnisdaten entsprechend der jeweiligen Rechtsvorschrift gespeichert. Für den Auftraggeber besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten beim „Verantwortlichen“ sowie ein Beschwerderecht beim „Landesbeauftragten für den Datenschutz NRW“.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz werden auf Anfrage dem Interessenten zur Verfügung gestellt.

Notwendiger Kooperationspartner

Der Unternehmer ist nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 verpflichtet vor der Unternehmerschulung die alternative bedarfsorientierte (d.h. betriebsärztliche und sicherheitstechnische) Betreuung mit dem Kooperationspartner schriftlich zu vereinbaren, z.B. in Form eines Betreuungsvertrages. Eine Teilnahmebescheinigung an der Motivations- und Informationsmaßnahme reicht NICHT mehr aus.
Gesetzliche Grundlage sind hierfür §2 und §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), nach denen die Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt „schriftlich zu bestellen haben“.
Das Büro für Arbeit & Umwelt als Kooperationspartner der BGW arbeitet für die bedarfsorientierte Betreuung mit ihrer Muttergesellschaft Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH zusammen. Diese bietet arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Leistungen an.
Im Rahmen des Betreuungsvertrages entstehen Kosten von 29 Euro (zzgl. MwSt.) pro Kalenderjahr.
Ca. vier Wochen vor dem der Betreuungsvertrag wird vor dem Seminartermin zugeschickt. Dieser muss spätestens zur Teilnahme an der Unternehmerschulung unterschrieben mitgebracht werden.

Bedarfsorientierte Betreuung

Auf Wunsch des Unternehmers kann im Anschluss zur "Unternehmerschulung" eine Betreuung vor Ort im Betrieb (bedarfsorientierte Betreuung) zur Verfügung gestellt werden.
Für die bedarfsorientierte bzw. anlassbezogenesicherheitstechnische / arbeitsmedizinische Betreuung steht das
Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH, Sandkuhlstraße 6, 42853 Remscheid
zur Verfügung.
Die Kosten für eine bedarfsorientierte Betreuung vor Ort werden nach Zeitaufwand berechnet. Ermittelt der Unternehmer einen Bedarf für eine Betreuung, erhält er im Vorfeld ein unverbindliches kostenfreies Angebot.

Anlassbezogene Betreuung
Der Unternehmer ist außerdem verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsmediziner mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen. (Anlage 3 zu §2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2.)
Gründe einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen anlassbezogenen Betreuung könnten sein:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und– abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.
  • Beratungen im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Brandschutz- und Lüftungsmaßnahmen.
  • eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-,Pausen- und Schichtsystemen,
  • die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen, Beurteilungen und Beratungen,
  • Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden,
  • die Häufung gesundheitlicher Probleme.

Die Kosten für eine anlassbezogene Betreuung vor Ort werden nach Zeitaufwand berechnet. Ermittelt der Unternehmer einen Bedarf für eine Betreuung, erhält er im Vorfeld ein unverbindliches kostenfreies Angebot.